Willkommen im Downloadbereich der Sparte Pool
Hier solltet Ihr alles finden, was zum Spielbetrieb Pool an Unterlagen / Statuten usw. erforderlich ist.
Solltet Ihr Ergänzungswünsche haben, einfach ne kurze E-Mail schreiben und ich sehe nach, was ich für Euch tun kann.
- Rahmenterminkalender Saison 2019/2020 der Sparte Pool (für die Termine der DBU und der EPBF wird keine Garantie übernommen) - Stand 02.08.2019
- Altersklassenregelung zur Saison 2019/2020
- Spielbericht Pool für Ligabetrieb
- Informationen - Regularien - Änderungen zur Saison 2019/2020
- Regelwerk Pool (Stand 07/2016)
- Regularien Pool (Stand 07/2016)
- Ausschreibung Pool (Stand 15.07.2018)
- Sport- und Turnierordnung (Stand 14.07.2019)
- Vereinbarung LV DBU ausfüllbar - zur Erteilung Spielberechtigung (ist AUCH für den BVBW gültig)
- Vereinsnummernliste
- Übersicht abgegebene Vereinbarungsunterlagen (wird regelmäßig aktualisiert)
Mit sportlichem Gruß
Donata Brand
Landessportwartin Pool
Informationen zu den Vereinbarungen
Hallo BVBW-Vereine,
der Gesamtvorstand des BVBW hat als zuständiges Organ in seiner Sitzung vom 15.07.2018 für alle Sparten (Karambol, Pool und Snooker) zum Spielbetrieb folgendes beschlossen:
Die Spielberechtigung für einzelne Mitglieder der Vereine muss beim Verband schriftlich beantragt werden. Sie kann grundsätzlich nur dann erteilt werden, wenn der/die SportlerIn eine
- „Athletenvereinbarung AntiDoping“
- „Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung“
- „Verpflichtungserklärung und Schiedsvereinbarung“ (Stand: 18.07.2018)
des BVBW im Original mit eigenhändiger Unterschrift beim Verband abgegeben hat.
Hier die Dokumente: Vereinbarungen zum Spielbetrieb - ausfüllbar
Diese Unterlagen werden nur dann anerkannt, wenn…
- sie vollständig am PC ausgefüllt werden (inkl. DBU (Spieler)ID und DBU-Vereinsnummer)
- nicht geheftet, sondern in loser Blattsammlung
- einzeln ausgedruckt - kein Duplex-Druck
- von dem/der Aktiven original unterschrieben
- im Original und guter Druckqualität an die Geschäftsstelle des BVBW
- Übrigens: In der Zeile mit der Anschrift ist bei der Bezeichnung Land das Kennzeichen D für Deutschland oder ein anderes Kennzeichen (F für Frankreich, CH für Schweiz usw.) einzutragen.
gesendet werden. Alle Unterlagen die nicht in dieser Form in der Geschäftsstelle des BVBW eingehen, können nicht akzeptiert werden.
Ausnahmeregelung:
Alle Sportlerinnen und Sportler, die nur am Landesspielbetrieb teilnehmen wollen und vor der Saison 2018/2019 bereits eine Spielberechtigung erhalten haben (durch Abgabe einer Sportlererklärung), sind von dieser Regelung ausgenommen.
Das bedeutet, dass die neuen Unterlagen nur für Neuanmeldungen und für Anmeldungen von aktiven Mitgliedern, für die noch keine Sportlererklärung abgegeben wurde, notwendig werden.
Diese Regelung gilt mit sofortiger Wirkung.
Im Auftrag
BVBW-Geschäftsstelle
17.07.2018 (Gst.)